
Ein US-Gericht hat gestern Abend entschieden, dass die massenhafte Aufzeichnung von Verbindungsdaten von Telefongesprächen aller US-Bürger wahrscheinlich gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt.
Der US-Bezirksrichter Richard Leon urteilte laut Cnet, dass die massenhafte Sammlung und Abfrage von Metadaten zu Telefongesprächen unter Umständen gegen den vierten Verfassungszusatz verstößt und “mit Sicherheit die von den Bürgern erwartete Privatsphäre verletzt”.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, hat die Entscheidung des Richters vorerst keine großen Auswirkungen. Allerdings verhängte Leon eine einstweilige Verfügung, die Überwachung und Aufzeichnung von Telefondaten durch die NSA im Fall des Aktivisten Larry Klayman bei dessen beim US-Netzbetreiber Verizon laufenden Vertrag untersagt. Eine zweite Verfügung zwingt die US-Regierung außerdem dazu, alle bisher angefallenen Daten zur Telefonnutzung durch Klayman zu zerstören.
Weil Leon die Einstweiligen Verfügungen allerdings direkt mit der Verkündung ausgesetzt hat, um einen Einspruch zuzulassen, bleibt zunächst alles unverändert. Ein Sprecher des US-Justizministeriums erklärte, dass man die “Meinung” des Richters derzeit prüfe. Gleichzeitig hieß es aber, dass das man weiter davon ausgeht, dass das Überwachungsprogramm verfassungskonform ist, wie bei früheren Urteilen festgestellt worden sein soll.
Klaymans Klage geht auf die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden zurück, der im Juni Dokumente herausgegeben hatte, laut denen die NSA die Daten zu Millionen Telefongesprächen in den USA und ins Ausland aufgezeichnet hat. Grundlage war eine Erlaubnis, die von einem speziellen Geheimgericht für Auslandsüberwachung gegeben wurde.
Leon begründet seine Ansicht, laut der die US-Regierung gegen den Grundsatz der Privatsphäre verstößt und damit gegen die Rechte der Bürger verstößt, damit, dass Teil der heute erfassten Metadaten auch die über Mobilfunknetze übertragenen Textnachrichten, GPS-Daten, Bilder und weitere Inhalte sind, die über das einfache Erfassen von angerufenen Nummern, Dauer, Datum und ähnliche reine Verbindungsdaten weit hinausgehen.
Die jüngst erfolgten Entscheidung von Leon ist Teil eines andauernden Verfahrens, dass noch lange hinziehen dürfte. Es gehe darum, die Frage zu beantworten, ob die begründete Erwartung der Bürger der USA, was den Schutz ihrer Privatsphäre betrifft, verletzt wird, wenn die Regierung ohne irgendeinen Verdacht auf Strafdaten massenhaft Kommunikationsdaten sammelt und diese über fünf Jahre speichert, um sie in dieser Zeit mit High-Tech-Methoden zu durchforsten und zu analysieren, ohne dass dafür für jeden einzelnen Fall eine richterliche Zustimmung vorliegt. Es gebe viele Gründe dafür, dass er diese Frage in Zukunft zugunsten des Klägers beantworten werde, so der Richter.